Statuten der Reflexionsrunde (n eV)
§1
Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
- der nicht eingetragene Verein (n eV) trägt den Namen Reflexionsrunde – im folgenden als RR bezeichnet.
- Die RR hat ihren Sitz in Vorarlberg und der Tätigkeitsbereich erstreckt sich weltweit.
§2
Zweck
- Zweck der Runde ist es wichtige und auch unwichtige Weltthemen zu analysieren und zu reflektieren.
§3
Mittel zur Erreichung des Zweckes
- Jede Person (Reflexionaut), welche an der RR teilnimmt, muß seine Mittel aus der eigenen Tasche aufbringen.
§4
Arten der Mitgliedschaft
Es gibt unordentliche und Zwetschgenmitglieder.
- Unordentliche Mitglieder sind Reflexionauten, die männliche Organe vorweisen können. Von stichprobenartigen Kontrollen wird abgesehen – stehendes pinkeln ist für den Nachweis ausreichend.
- Zwetschgen, sind meistens Ex-Reflexionauten, die durch Abwesenheit oder verstärkt feminines Verhalten auffallen.
§5
Erwerb der Mitgliedschaft
- Vorweisen eines Bieretikettes
§6
Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Änderung der Art der Mitgliedschaft (Zwetschge) oder
- durch Überschreitung des Ablaufdatums des Bieretikettes.
§7
Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Es gibt keine Rechte.
- Was Unrecht ist wird gemeinsam oder einsam beurteilt.
- Bei der RR muss ab 5 anwesenden Reflexionauten mit "Kontakt-Sturm" (Abwandlungen davon sind erwünscht; Bsp: Zwetschge – oda was?) angestoßen werden.
§8
Reflexionsrundenorgane
- Neben dem Präsidium (Präsident und Vize) setzt sich die RR aus allen nur denkbar möglichen Fachnasen, Experten oder eben Fatzen zusammen. Beispiele hiefür: der Frauenreferentin, der Explosionsbeauftragte, der Betriebsrat, Fatz für Klatsch, Tratsch und Propaganda etc.
- Mind. einmal jährlich muss eine besondere RR (im Regelfall RR-Weihnachtsfeier) stattfinden. Bei dieser sind die Neuwahlen nach dem Prinzip „first come, first serve“ abzuhalten.
§9
Allgemein gültige Trianschlereien
- Die Reflexionsrunde wird wöchentlich am Dienstag abgehalten. Gerüchten von weiblichen Personen zur Folge, wonach die RR in den Ferien Dienstags entfällt sind eben nur Gerüchte.
- Um die durchaus anspruchsvollen Themen der RR in gewohnt intellektueller und ansprechender Atmosphäre reflektieren zu können, ist es ausdrücklich erwünscht, dass Vor-Reflexionsabende abgehalten werden. Besonders bei schwierigen Themen ist eine Nach-Reflexionsrunde sinnvoll. Die Vor- und Nach-RR muss am Montag und am Mittwoch abgehalten werden. Andere Tage sind nicht reflexionswürdig.
- Die Wahl der Lokalität wird kurzfristig entschieden. Auf den Wohnort der Mehrheit der Reflexionauten ist Rücksicht zu nehmen.
- Neben dem klassischen RR-Dienstag können sich auch Splittergruppen bilden. Beispiele: Pfändertruppe, Rund Um, Tennis, Fischerei etc. Club Wellness-Aktivitäten sind strikt untersagt.
- Offene Punkte, welche sich durch eine Ausweitung der Aktivitäten zwangsläufig ergeben können (Bsp: Bau des Kübels), müssen bei offenen Getränken analysiert und ausdiskutiert werden.
§10
Das Schiedsgericht
- gibt es nicht
- Bei Unstimmigkeiten muss eine außerordentliche RR (vom Wochentag unabhängig) unter Beibeziehung mind. eines neutralen Reflexionauten abgehalten werden. Es wird reflektierend bei einem Bier deeskaliert – Deeskalationsbier.
§11
Auflösung der Runde
nach Überschreitung der Sperrstunde.
- Je nach Lust, Laune & Zustand der jeweiligen Reflexionauten.


