HOMETRIANSCHLEREIENREFLEXIONAUTENRRMRR IN FARBE

Statuten der Reflexionsrunde (n eV)

§1
Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

  1. der nicht eingetragene Verein (n eV) trägt den Namen Reflexionsrunde – im folgenden als RR bezeichnet.
  2. Die RR hat ihren Sitz in Vorarlberg und der Tätigkeitsbereich erstreckt sich weltweit.

§2
Zweck

  1. Zweck der Runde ist es wichtige und auch unwichtige Weltthemen zu analysieren und zu reflektieren.

§3
Mittel zur Erreichung des Zweckes

  1. Jede Person (Reflexionaut), welche an der RR teilnimmt, muß seine Mittel aus der eigenen Tasche aufbringen.

§4
Arten der Mitgliedschaft

Es gibt unordentliche und Zwetschgenmitglieder.

  1. Unordentliche Mitglieder sind Reflexionauten, die männliche Organe vorweisen können. Von stichprobenartigen Kontrollen wird abgesehen – stehendes pinkeln ist für den Nachweis ausreichend.
  2. Zwetschgen, sind meistens Ex-Reflexionauten, die durch Abwesenheit oder verstärkt feminines Verhalten auffallen.

§5
Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Vorweisen eines Bieretikettes

§6
Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Änderung der Art der Mitgliedschaft (Zwetschge) oder
  2. durch Überschreitung des Ablaufdatums des Bieretikettes.

§7
Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Es gibt keine Rechte.
  2. Was Unrecht ist wird gemeinsam oder einsam beurteilt.
  3. Bei der RR muss ab 5 anwesenden Reflexionauten mit "Kontakt-Sturm" (Abwandlungen davon sind erwünscht; Bsp: Zwetschge – oda was?) angestoßen werden.

§8
Reflexionsrundenorgane

  1. Neben dem Präsidium (Präsident und Vize) setzt sich die RR aus allen nur denkbar möglichen Fachnasen, Experten oder eben Fatzen zusammen. Beispiele hiefür: der Frauenreferentin, der Explosionsbeauftragte, der Betriebsrat, Fatz für Klatsch, Tratsch und Propaganda etc.
  2. Mind. einmal jährlich muss eine besondere RR (im Regelfall RR-Weihnachtsfeier) stattfinden. Bei dieser sind die Neuwahlen nach dem Prinzip „first come, first serve“ abzuhalten.

§9
Allgemein gültige Trianschlereien

  1. Die Reflexionsrunde wird wöchentlich am Dienstag abgehalten. Gerüchten von weiblichen Personen zur Folge, wonach die RR in den Ferien Dienstags entfällt sind eben nur Gerüchte.
  2. Um die durchaus anspruchsvollen Themen der RR in gewohnt intellektueller und ansprechender Atmosphäre reflektieren zu können, ist es ausdrücklich erwünscht, dass Vor-Reflexionsabende abgehalten werden. Besonders bei schwierigen Themen ist eine Nach-Reflexionsrunde sinnvoll. Die Vor- und Nach-RR muss am Montag und am Mittwoch abgehalten werden. Andere Tage sind nicht reflexionswürdig.
  3. Die Wahl der Lokalität wird kurzfristig entschieden. Auf den Wohnort der Mehrheit der Reflexionauten ist Rücksicht zu nehmen.
  4. Neben dem klassischen RR-Dienstag können sich auch Splittergruppen bilden. Beispiele: Pfändertruppe, Rund Um, Tennis, Fischerei etc. Club Wellness-Aktivitäten sind strikt untersagt.
  5. Offene Punkte, welche sich durch eine Ausweitung der Aktivitäten zwangsläufig ergeben können (Bsp: Bau des Kübels), müssen bei offenen Getränken analysiert und ausdiskutiert werden.

§10
Das Schiedsgericht

  1. gibt es nicht
  2. Bei Unstimmigkeiten muss eine außerordentliche RR (vom Wochentag unabhängig) unter Beibeziehung mind. eines neutralen Reflexionauten abgehalten werden. Es wird reflektierend bei einem Bier deeskaliert – Deeskalationsbier.

§11
Auflösung der Runde

nach Überschreitung der Sperrstunde.

  1. Je nach Lust, Laune & Zustand der jeweiligen Reflexionauten.

Statuten als PDF (33kb)

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